Terminreservierung

Bitte erkundigen Sie sich vor Terminbuchung bei Ihrer Krankenkasse
zu eventuellen Erstattungsmöglichkeiten der osteopathischen Behandlung.
Bei fast allen Krankenkassen ist eine Verordnung in Form eines Rezeptes
vom Haus-/Kinderarzt o. ä. für eine Erstattung erforderlich.
In der Praxis gehen Sie in Vorleistung, erhalten eine Rechnung und reichen diese Rechnung
dann mit der Verordnungsempfehlung bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein.
Nicht eingehaltene oder zu kurzfristig abgesagte Termine
Die Praxis behält sich vor, nicht eingehaltene Termine oder sehr kurzfristig abgesagte Termine ohne wichtigen Grund (bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin) in Rechnung zu stellen.
Unsere Praxis ist eine Bestellpraxis, in der für den einzelnen Patienten die vereinbarte Zeit reserviert wird und keine »Ersatzpatienten« einbestellt werden können.
Wir verweisen hiermit auf das Gerichtsurteil des AG Bremen vom 02.06.95 AZ 24 C 72/1195 im Sinne von § 296 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Mit „Buchungsanfrage senden“ bestätigen Sie, über diesen Hinweis informiert zu sein
und diese Vereinbarung anzuerkennen.